Zum OnlineBanking
Geschäftsmann signiert ein elektronisches Dokument auf einem digitalen Dokument auf einem virtuellen Notebook-Bildschirm mit

Ihr Handeln ist gefragt

Änderungen im SEPA-Zahlungverkehr

Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union wird vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung - Verification of Payee (VoP) durchgeführt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen. Bitte stimmen Sie den Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr und den damit einhergehenden Anpassungen unserer Dienstleistungen zu.

Ihre Zustimmung ist erforderlich – Änderungen ab dem 05.10.2025

Wir entwickeln unsere Dienstleistungen kontinuierlich weiter und passen sie an gesetzliche Vorgaben sowie technische Entwicklungen an. Ab dem 05.10.2025 treten wichtige Änderungen in Kraft, die Ihre aktive Zustimmung erfordern.

Hintergrund der Änderungen

Die Europäische Union hat neue gesetzliche Vorgaben zur Abwicklung von Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingeführt. Ziel ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen – insbesondere durch die Einführung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VOP). Zusätzlich passen wir unsere Bedingungen für verschiedene Zahlungsdienste sowie die Datenfernübertragung (DFÜ) an.


Wer ist betroffen?

Als Privatkundin oder -kunde gelten Sie als Verbraucherin bzw. Verbraucher und damit ist die Durchführung der Empfängerüberprüfung immer verpflichtend. Sie können sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht abwählen oder deaktivieren.

Mehr Infos für Firmenkunden

  

Was ändert sich?

Überweisungsverkehr

Einführung der Empfängerüberprüfung vor der Freigabe von Überweisungen. Diese Maßnahme soll helfen, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu vermeiden.

girocard (Debitkarte)

Aktualisierung der Nutzungsbedingungen im Zuge neuer Einsatzmöglichkeiten und der fortschreitenden Digitalisierung.

OnlineBanking

Erweiterung der Darstellung und nutzbaren Funktionen.

Preis- und Leistungsverzeichnis

Änderungen in Verbindung mit Anpassungen im Überweisungsverkehr – es ergeben sich keine Preisänderungen für Sie.

Datenfernübertragung (DFÜ)

Neue Regelungen zur Empfängerüberprüfung bei elektronisch übermittelten Zahlungsaufträgen. Diese betreffen insbesondere Sammelüberweisungen und Echtzeitüberweisungen.

Was müssen Sie tun?

Damit die Änderungen wirksam werden, ist Ihre Zustimmung erforderlich.
OnlineBanking-Kunden können über den QR-Code oder Link im Anschreiben (E-Postfach oder Brief) online zustimmen.


Wenn Sie einen Brief bekommen haben, können Sie folgendermaßen vorgehen. So funktioniert’s:

QR-Code scannen

Scannen Sie den QR-Code auf dem Schreiben oder öffnen Sie den angegebenen Link in Ihrem Browser.

PIN eingeben

Geben Sie Ihre persönliche PIN aus Ihrem Brief ein.

Zustimmen

Prüfen Sie die Änderungen im Detail und bestätigen Sie Ihre Zustimmung online.


Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Mit der Empfängerüberprüfung für „Standard“-Überweisungen in Euro oder Echtzeitüberweisungen in Euro bietet Ihnen Ihre VR Bank im südlichen Franken eG eine Dienstleistung zur Überprüfung des Zahlungsempfängers, an den Sie eine entsprechende Überweisung in Auftrag geben wollen, an.
Wenn Sie zum Beispiel die IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angeben, wird abgeglichen, ob die angegebene Kundenkennung (IBAN) und der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Diesen Abgleich wird die Empfängerbank aufgrund der von Ihnen eingegebenen Angaben durchführen.

Als Ergebnis sehen Sie zum Beispiel im OnlineBanking und in der VR Banking App, 

  • ob der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt,
  • ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt, inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung, oder
  • ob die von Ihnen vorgenommenen Angaben komplett abweichen.  
  • Wenn die hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, teilen wir zusätzlich mit, welche Folge es haben kann, wenn Sie die Überweisung freigeben. Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen oder ob sie von Ihnen nicht beauftragt wird. Sie können die Angaben gegebenenfalls auch korrigieren und erneut einreichen.
  • Wenn Sie den Überweisungsauftrag nicht elektronisch, sondern zum Beispiel mittels Überweisungsbeleg erteilen, führen wir die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags bei der Bank durch, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt anwesend sind.

Fragen und Antworten zur Empfängerüberprüfung

Was passiert wenn ich nicht zustimme?
  • Ein reibungsloser Geschäftsablauf ist nur möglich, wenn wir Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden auf der Basis einheitlicher Bedingungen anbieten.

    Wenn Sie den Änderungen nicht zustimmen, können wir die Geschäftsbeziehung leider nicht wie gewohnt fortführen.

Warum wird die Empfängerüberprüfung eingeführt?
  • Ziel ist es, fehlgeleitete und betrügerische Überweisungen zu verhinden. Damit soll gleichzeitig der Schutz für Überweisende erhöht werden, denn Geld das einmal überwiesen wurde, kann nur schwer zurückgeholt werden.

    Bei einer positiven Empfängerprüfung haftet die ausführende Bank dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Für welche Überweisungen gilt die VOP nicht?
  • Nicht geprüft werden SEPA-Echtzeitüberweisungen oder SEPA-Überweisungen zu Gunsten von Konten, die keine Zahlungskonten sind (also z. B. Darlehens-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten). Ausnahmen sind auch Zahlungen die an Empfängerbanken geleitet werden, die (noch) nicht zur Prüfung verpflichtet sind (Überweisungsgutschrift außerhalb EU/EWR oder EUR nicht als Landeswährung). 

    Für beleghafte Überweisungen, bei denen Sie nicht persönlich anwesend sind, wird keine Empfängerprüfung durchgeführt.

Was müssen Überweisende berücksichtigen?
  • Die Angaben zum Zahlungsempfänger bzw. zur Zahlungsempfängerin müssen mit den bei der Bank hinterlegten Daten übereinstimmen.

    Bitte nehmen Sie demnach keine Überweisungen mit der Angabe

    • des Spitznamens einer Person vor.
    • des privaten Namens vor, wenn das Konto auf eine Firma läuft.
    • der Firma vor, wenn das Konto auf den Vor- und Zunamen des oder der Gewerbetreibenden läuft.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zur Empfängerüberprüfung haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

Ihre Nachricht an uns

Sie haben Fragen oder möchten uns etwas mitteilen? Schreiben Sie uns.

Nachricht schreiben

Finden Sie eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe

Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Zur Filialsuche

Vereinbaren Sie einen Termin

Mit unserer Online-Terminvereinbarung buchen Sie schnell und einfach Ihren Wunschtermin bei uns.

Jetzt Termin vereinbaren