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Ein junger Mann arbeitet auf seiner Werkbank an seinem Notebook

Weiterführende Informationen zur Empfängerüberprüfung - Verification of Payee (VOP)

Ab dem 5. Oktober 2025 führen wir, aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe der Europäischen Union eine neue Sicherheitsfunktion für Überweisungen von Firmenkundinnen und Firmenkunden ein.

Betroffen sind alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Empfängerüberprüfung soll diese Überweisungen noch sicherer machen.

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Empfängerüberprüfung, auch „Verification of Payee“ (VoP) genannt. Wenn Sie die Kundenkennung des Zahlungskontos (IBAN) und den Namen des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angeben, gleicht die Empfängerbank ab, ob diese Angaben mit den bei ihr hinterlegten übereinstimmen.

Das System liefert hierbei die folgenden Ergebnisse:

AnzeigeBedeutungWas Sie tun können
  •  "Match"
Name stimmt mit Kontoinhaber übereinÜberweisung bestätigen
  •  "Close Match"
Geringe Abweichung – korrekter Name wird angezeigtÜberweisung prüfen und entscheiden
  •  "No Match"
Keine ÜbereinstimmungÜberweisung abbrechen oder prüfen
  •  "Check cannot be performed"
Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglichÜberweisung abbrechen oder prüfen

Beispielfälle zur Veranschaulichung

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Die Prüfregeln bei der Empfängerüberprüfung

Die Darstellung kann je nach genutztem Überweisungskanal variieren, etwa im OnlineBanking, in der Zahlungsverkehrssoftware oder am SB-Terminal in der Filiale.

Die Antwortzeit der Empfängerüberprüfung (VoP) beträgt in der Regel zwischen 5 und 7 Sekunden.

Ergibt die Prüfung ein „Match“, haftet der Zahlungsdienstleister dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Bei jeder Überweisung wird automatisch kontrolliert, ob der von Ihnen eingetragene eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt. Falls es eine Abweichung gibt, erhalten Sie einen Hinweis und können selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung dennoch ausführen oder abbrechen möchten.

Auf diese Weise werden Tippfehler vermieden und Sie sind besser vor Betrugsversuchen – beispielsweise durch manipulierte Rechnungen – geschützt.

Wichtige Hinweise für Nutzer von Banking-Software und -Apps

Unsere VR Banking App, das OnlineBanking, die Finanzsoftware BankingManager, sowie die aktuelle Profi cash Version unterstützen die Empfängerüberprüfung (VoP) automatisch.

Sofern Sie eine eigene Banking-Software verwenden, bitten wir Sie zu prüfen, ob diese VoP-kompatibel ist.

  • Sie entscheiden bei Sammelüberweisungen

Als Firmenkundin oder Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungsaufträgen in Euro und bei Sammelaufträgen mit Echtzeitüberweisungen in Euro jeweils bei der Einreichung entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung vorgenommen werden soll (Nutzung = sogenanntes „opt-in“) oder nicht vorgenommen werden soll (Abwahl = sogenanntes „opt-out“). Bei einzelnen Überweisungen können Sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht auf die Empfängerüberprüfung verzichten.

FAQ zur Empfängerüberprüfung (VoP) Allgemein

Für welche Zahlungen wird die Empfängerprüfung durchgeführt?
  • Die Empfängerprüfung gilt für Zahlungen

    • im gesamten SEPA-Raum

    • bei Echtzeit- oder Standardüberweisungen sowie bei Sammelaufträgen

    • und auf allen Zugangswegen (online, per Überweisungsformular oder telefonisch)

Wie funktioniert die Empfängerprüfung im OnlineBanking und in der VR Banking App?
Weitere Informationen hierzu werden in Kürze bereitgestellt.
Wie ist die Empfängerprüfung in den Zahlungsverkehrsprogrammen umgesetzt?

Die Empfängerprüfung wird künftig durch Updates in den Zahlungsverkehrsprogrammen Profi cash und BankingManager integriert. Die VR-NetWorld Software wird nicht mehr aktualisiert, da sie durch den BankingManager ersetzt wird. Betroffene Kunden wurden bereits über die Einstellung der VR-Networld-Lizenz informiert und zu Alternativen beraten.

Was bedeutet es, wenn die Empfängerprüfung kein „Match“ bzw. kein grünes Ergebnis anzeigt?

Wird eine Überweisung trotz eines „No Match“ oder „Close Match“ autorisiert, trägt der Auftraggeber das Risiko einer Fehlüberweisung. 

  •  Bitte beachten Sie: Dieses Risiko bei der Eingabe einer falschen IBAN lag bisher bereits vollständig beim Auftraggeber.
Kann eine Zahlung trotz eines „Match“-Ergebnisses abgelehnt werden?

Ja, die bisherigen Gründe für eine Zahlungsablehnung (z. B. aufgelöstes Empfängerkonto) bleiben bestehen. Daher kann eine Zahlung auch bei einem positiven „Match“-Ergebnis abgelehnt werden.

Wer haftet, wenn ich trotz fehlender Übereinstimmung die Überweisung autorisiere?

Sie können eine Überweisung trotz „nahezu Übereinstimmung“ oder „keiner Übereinstimmung“ durchführen. In diesem Fall tragen Sie das volle Risiko einer Fehlleitung und können die VR Bank im südlichen Franken eG nicht haftbar machen.

Wann wird die Empfängerprüfung bei terminierten Überweisungen oder Daueraufträgen durchgeführt?

Die Prüfung findet statt, sobald eine terminierte Überweisung erfasst oder ein Dauerauftrag neu angelegt bzw. geändert wird.

Wie werden bestehende Überweisungsvorlagen im OnlineBanking oder in der VR Bpanking ApVR Banking App behandelt?

Sie können Ihre Überweisungsvorlagen weiterhin wie gewohnt verwenden. Bitte passen Sie diese ggf. an, wenn

  • das Ergebnis der Empfängerüberprüfung Ihnen Hinweise darauf gibt oder

  • falls Sie der Zahlungsempfänger aufgrund der Vorgaben zur Empfängerüberprüfung über einen angepassten Namen bei gleicher IBAN informiert.

Eine Abweichung des Namens kann dadurch entstehen, dass Ihnen der Zahlungsempfänger jetzt seinen offiziellen Namen aus dem öffentlichen Register mitgeteilt hat. Bei einer Überweisung an den Zahlungsempfänger können Sie den Namen verifizieren lassen: Wenn die Empfängerüberprüfung ein übereinstimmendes Ergebnis zurückmeldet, empfiehlt es sich, die Vorlage entsprechend anzupassen.

Bei einer „nahezu Übereinstimmung“ wird ein Namensvorschlag angezeigt. Bedeutet das, dass vollständige Zweit- oder Ehegattennamen sichtbar werden?

Bei Gemeinschaftskonten wird der Name der Gemeinschaft nur angezeigt, wenn dieser als bestes Prüfergebnis vorliegt. In diesem Fall erscheinen beide Vornamen der Kontoinhaber (z. B. Ehepartner).

Wie kann ich sicherstellen, dass der bei der Empfängerbank hinterlegte Firmenname korrekt für die Empfängerprüfung verwendet wird?

Der bei der Bank hinterlegte Name entspricht dem juristischen oder offiziellen Firmennamen aus öffentlichen Registern. Verwenden Sie den auf der Rechnung angegebenen Firmennamen exakt so in Ihrer Überweisung.
Sordern es trotzdem zu einer „nahezu Übereinstimmung“ oder „keiner Übereinstimmung“ kommt, achten Sie auf den Namensvorschlag und Hinweise in der VR Banking App oder im OnlineBanking. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich am besten direkt an den Zahlungsempfänger.

Kann ich meine Bank anweisen, eine Anfrage zur Empfängerprüfung für mein Konto nicht zu beantworten?

Nein, Banken sind gesetzlich verpflichtet, solche Anfragen zur Empfängerprüfung zu beantworten. Dies gilt in allen Fällen, wie in der Frage „Für welche Zahlungen wird die Empfängerprüfung durchgeführt?“ beschrieben.

FAQ zur Empfängerüberprüfung (VoP) für Firmenkunden

Wie funktioniert die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?
  • Im Unterschied zu Privatkunden haben Firmenkunden bei Sammelüberweisungen mit mehreren Zahlungspositionen die Möglichkeit, auf die Empfängerprüfung zu verzichten (sogenanntes „Opt-Out“). Diese Regelung gilt für alle Kanäle, etwa OnlineBanking oder Finanzsoftwareprodukte.

    Wichtig: Der Verzicht muss im jeweiligen Zahlungsauftrag ausdrücklich vermerkt sein; eine pauschale Vereinbarung mit der Bank ist nicht möglich.

    EBICS: Neuer Ablauf mit verteilter elektronischer Unterschrift (VEU) 

    Firmenkunden, die EBICS nutzen, müssen künftig Zahlungsauftrag und Unterschrift separat senden. Zunächst wird die Empfängerprüfung durchgeführt, danach erfolgt die elektronische Signatur. EBICS-Kunden erhalten dazu gesonderte Informationen von der Bank.

  • Änderungen bei EBICS

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    Inklusive der Nutzung der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) und der Checkliste ‚Zahlungsausgang'.
  • Empfängerüberprüfung im EBICS-Verfahren

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Wann empfiehlt sich die Nutzung der Empfängerprüfung?

Überlegen Sie, ob einer der folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft:

  • Ist Ihr Geschäftsumfeld anfällig für Betrugsversuche?

  • Gab es in der Vergangenheit Betrugsfälle bei Ihren Zahlungsaufträgen?

  • Überweisen Sie regelmäßig an neue oder tendenziell unbekannte Zahlungsempfänger?

  • Wie sorgfältig werden Namen und IBANs bei der Stammdatenerfassung geprüft? Sind zusätzliche Prüfungen im Zahlungsprozess notwendig, weil interne Maßnahmen unzureichend sind?

  • Gibt es Vorgaben Ihrer Compliance-Abteilung zur Nutzung der Empfängerprüfung? Lassen Sie die Relevanz ggf. von Ihrer Compliance-Abteilung prüfen.

Antwort „Ja“
→ Nutzen Sie das Opt-In-Verfahren für die Empfängerprüfung.

Weitere Details finden Sie im Dokument „Empfängerüberprüfung im EBICS-Verfahren“ unter dem Abschnitt „Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?

Antwort „Nein“
→ Sie können auf die Empfängerprüfung verzichten (Opt-Out). In diesem Fall sind keine Änderungen im Zahlungsprozess erforderlich.

  •  Hinweis: Für Einzelüberweisungen ist die Empfängerprüfung verpflichtend (kein Opt-Out möglich).

Wie verhält es sich bei eingehenden Zahlungen?

  • Ihre zahlungspflichtigen Privatkunden können die Empfängerüberprüfung nicht abwählen.

  • Ihre zahlungspflichtigen Firmenkunden können entscheiden, ob sie die Empfängerüberprüfung für Sammelaufträge nutzen oder nicht.

Haben Sie noch Fragen?

 Sollten Sie noch Fragen zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

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