E-Rechnungspflicht ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Transaktionen ausstellen.
Diese Regelung gilt ohne Ausnahmen und ohne Übergangsfrist.
Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, unabhängig von Umsatz oder Größe.