Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Eine frühzeitige Vorbereitung lohnt sich: Prüfen Sie, ob Ihre bestehenden Systeme und Prozesse bereits für den Empfang und später auch für den Versand von E-Rechnungen geeignet sind.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass das Sie das Thema möglichst bald mit ihrem IT-Experten, den Verantwortlichen in der Buchhaltung und ihrem Steuerberater besprechen.
Die gute Nachricht: Die gängigen Buchhaltungsprogramme sind bereits heute in der Lage, elektronische Rechnungen zu verarbeiten.
Auch die Datensicherheit sollte berücksichtigt werden. Daher empfiehlt es sich, Beschäftigte, die mit Rechnungen arbeiten, entsprechend zu schulen. Besonderes Augenmerk sollte zudem auf die Archivierung gelegt werden: Es muss sichergestellt sein, dass E-Rechnungen mindestens zehn Jahre lang – ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit des Jahresabschlusses – jederzeit und ohne größeren Aufwand ausgewertet werden können.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Erstellung Ihrer E-Rechnungen Ihr bei uns geführtes Geschäftskonto als Bankverbindung in Ihrem Buchhaltungsprogramm hinterlegen.