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Viel Glück!

Teilnahmebedingungen

 

Gewinnspiel zur VR Banking App
  • Teilnahmebedingungen VR Banking App Kampagne

    1. Veranstalter
      Veranstalter der Aktion ist die VR Bank im südlichen Franken eG, Luitpoldstraße 13, 91781 Weißenburg i. Bay..
    2. Teilnahmezeitraum
      Die Aktion läuft vom 01.10.2025 bis 31.12.2025.

    3.       Teilnahmeberechtigung

    (1)     Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die Kunden der VR Bank im südlichen Franken eG sind.

    (2)     Mitarbeiter der VR Bank im südlichen Franken eG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    1. Teilnahmevoraussetzungen

    (1)     Nutzung der VR Banking App mindestens 1x pro Monat im Aktionszeitraum.

    (2)     Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars auf www.vr-sf.de/gewinnspiel innerhalb des Aktionszeitraums mit den erforderlichen Pflichtangaben (Vornamen, Nachname, IBAN).

    (3)     Durch Klicken auf den Button "Absenden" bestätigt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen gelesen hat und damit einverstanden ist.

    5.       Gewinne

    (1)     Die Auslosung erfolgt jeden Monat zum Monatsende. Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt über den Berater.

    (2)     Die Auslosung erfolgt mit dem Zufallsprinzip 

    (3)     Die Teilnahme erfolgt automatisch nach Erfüllung der genannten Voraussetzungen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.

    (4)     Teilnehmer, die sich im Aktionszeitraum (01.10. - 31.12.2025) auf www.vr-sf.de/gewinnspiel angemeldet und die die in den Teilnahmebedingungen beschriebenen Voraussetzungen erfüllt haben, haben eine Chance, einen der folgenden Preise zu gewinnen:

    o    3x Adidas x Parley Rucksäcke aus Ozean Plastik

    o    2x Teufel InEar Airy TWS 2 Kopfhörer

    o    1x  Apple Watch SE (2024) 40mm oder 44mm nach Wahl

    (5)     Die Gewinner werden maximal zweimal innerhalb von sechs Tagen nach der Auslosung kontaktiert und über ihren Gewinn informiert. Sollte ein Gewinner innerhalb dieses Zeitraums den Gewinn nicht angenommen haben, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt.

    6.       Nutzungsrechtseinräumung

    Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass wir seinen Namen und ein Foto der Übergabe zu Werbezwecken verwenden und veröffentlichen dürfen.

     

    7.       Ausschluss

    (1)     Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzt.

    (2)     Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

    8.       Datenschutz

    Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich. 

    9.       Sonstiges

    (1)     Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    (2)     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    (3)     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

    (4)     Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen einzustellen oder abzuändern, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Hindernisse nicht mehr gewährleistet ist. Der Veranstalter wird den Abbruch der Aktion in derselben Weise wie den Hinweis auf die Aktion bekannt machen.

    10.   § 18 Informationspflichten

    Informationen über Spielsucht sowie zu Prävention und Behandlung sind beim Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin, bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Maarweg 149–161, 50825 Köln, sowie im Internet unter www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de , www.bmgs.de und www.bzga.de erhältlich.

     

     

Gewinnspiel: 1. Advent
  • Alle Instagram-Mitglieder, die bis zum 07.12.2025 um 23:59 Uhr der Instagram-Seite der VR Bank im südlichen Franken eG folgen, nehmen automatisch am Gewinnspiel teil. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Follower. Zusätzlich muss der Beitrag zu 'Gewinnspiel 1. Advent' der VR Bank im südlichen Franken eG geliked und in die Kommentare geschrieben haben, was sie zuerst in ihrem Airfryer zaubern würden.

    Die Auslosung findet am 08.12.2025 statt. Der Gewinner wird per Zufallsprinzip ausgelost, per Instagram-Direkt-Message benachrichtigt und auf unserem Instagram-Auftritt namentlich genannt.

    Geht von einem Gewinner innerhalb von drei Tagen keine Direkt-Message bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

    Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist bis zum 30.12.2025 bei uns abzuholen.

    Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

    Die Teilnehmer stellen Instagram von jeglicher Haftung, welche aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere deren Publikation und Organisation) resultieren, frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dem Gewinnspiel sind direkt an die VR Bank im südlichen Franken eG zu richten. Der Empfänger, der vom Nutzer bereitgestellten Informationen, ist nicht Instagram, sondern die VR Bank im südlichen Franken eG.

    Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet.

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die VR Bank im südlichen Franken eG, Luitpoldstraße 13, 91781 Weißenburg i. Bay.

    Es werden keine gesonderten Daten erfasst oder gespeichert. Teilnehmer dürfen keine rechtswidrigen Inhalte posten.

    Teilnehmen dürfen alle natürlichen Personen, die rechtlich an derartigen Gewinnspielen teilnehmen dürfen. Mitarbeitende der VR Bank im südlichen Franken eG, sowie dort beschäftigte Verbundmitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel: Nikolaus Spende
  • Alle Instagram-Mitglieder, die bis zum 14.12.2025 um 23:59 Uhr der Instagram-Seite der VR Bank im südlichen Franken eG folgen, nehmen automatisch am Gewinnspiel teil. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Follower. Zusätzlich muss der Beitrag zu „Gewinnspiel zum Nikolaus“ der VR Bank im südlichen Franken eG geliked werden und der eigene Verein des Mitglieds, der die Spende erhalten soll, namentlich erwähnt sowie der gemeinnützige Spendenverwendungszweck kommentiert werden.

    Wichtige Hinweise zur Spendenvoraussetzung:

    Katalog von gemeinnützigen und mildtätigen Maßnahmen, die gefördert werden können.

    1.      Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen nur gemeinnützige und besonders förderungswürdige Maßnahmen i. S. d. §§ 52, 53, Abgabenordnung (AO), gefördert werden.

    Im Einzelnen kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:

    1.1.    Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens

    1.2.    Maßnahmen zur Förderung der Jugendhilfe, des Kindergartenwesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports

    1.3.    Maßnahmen zur Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, Unfallverhütung

    1.4.    Maßnahmen zur Unterstützung von Personen, - die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder - deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.

    2.      Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen auch Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit und des Versehrtensports von nicht gemeinnützigen Sportvereinen i. S. d. §§ 51 ff. AO gefördert werden.

    3.      Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen auch Maßnahmen i. S. d. Nr. 1 von Gemeinden und Gemeindeverbänden gefördert werden. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband üblicherweise im Rahmen der Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat.

    4.      Die Zuwendungen dürfen nur objektbezogen (zur Finanzierung konkreter Projekte nicht zur Kapitalbildung) gewährt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Zuwendungen weder in voller Höhe, noch teilweise zur Abdeckung von Verwaltungskosten verwendet werden.

    Die Auslosung findet am 15.12.2025 statt. Das Instagram-Mitglieder, dessen Verein per Zufallsprinzip ausgelost wurde, wird per Instagram-Direkt-Message benachrichtigt und auf unserem Instagram-Auftritt namentlich genannt. Voraussetzung für den Erhalt der Spende ist, dass die Spendenrichtlinien erfüllt sind.

    Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Das Vereinsmitglied, das die Spende von 500 € gewonnen hat, nimmt die Spende zusammen mit dem Vereinsvorstand bei einer offiziellen Übergabe in der VR Bank im südlichen Franken eG entgegen. Bei der Übergabe wird ein Foto für die Veröffentlichung in den sozialen Medien gemacht.

     

    Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

    Die Teilnehmer stellen Instagram von jeglicher Haftung, welche aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere deren Publikation und Organisation) resultieren, frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dem Gewinnspiel sind direkt an die VR Bank im südlichen Franken eG zu richten. Der Empfänger, der vom Nutzer bereitgestellten Informationen, ist nicht Instagram, sondern die VR Bank im südlichen Franken eG.

    Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet.

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die VR Bank im südlichen Franken eG, Luitpoldstraße 13, 91781 Weißenburg i. Bay.

    Es werden keine gesonderten Daten erfasst oder gespeichert. Teilnehmer dürfen keine rechtswidrigen Inhalte posten.

    Teilnehmen dürfen alle natürlichen Personen, die rechtlich an derartigen Gewinnspielen teilnehmen dürfen. Mitarbeitende der VR Bank im südlichen Franken eG, sowie dort beschäftigte Verbundmitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel: 2. Advent
  • Alle Instagram-Mitglieder, die bis zum 09.12.2025 um 23:59 Uhr der Instagram-Seite der VR Bank im südlichen Franken eG folgen, nehmen automatisch am Gewinnspiel teil. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Follower. Zusätzlich muss der Beitrag zu „Gewinnspiel 2. Advent“ der VR Bank im südlichen Franken eG geliked und unter den Beitrag kommentiert werden, wann die Teilnehmer traditionell ihren Christbaum aufstellen.

    Die Auslosung findet am 10.12.2025 statt. Die beiden Gewinner werden per Zufallsprinzip ausgelost, per Instagram-Direkt-Message benachrichtigt und auf unserem Instagram-Auftritt namentlich genannt.

    Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Die beiden Gewinner können sich jeweils einen Weihnachtsbaum im Wert von bis zu 50,00 € beim Christbaum Sturm (Seitendorf 8, 91560 Heilsbronn) aussuchen und bis spätestens Weihnachten 2025 abholen. Die Gutscheine werden vor Ort hinterlegt.

    Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

    Die Teilnehmer stellen Instagram von jeglicher Haftung, welche aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere deren Publikation und Organisation) resultieren, frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dem Gewinnspiel sind direkt an die VR Bank im südlichen Franken eG zu richten. Der Empfänger, der vom Nutzer bereitgestellten Informationen, ist nicht Instagram, sondern die VR Bank im südlichen Franken eG.

    Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet.

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die VR Bank im südlichen Franken eG, Luitpoldstraße 13, 91781 Weißenburg i. Bay.

    Es werden keine gesonderten Daten erfasst oder gespeichert. Teilnehmer dürfen keine rechtswidrigen Inhalte posten.

    Teilnehmen dürfen alle natürlichen Personen, die rechtlich an derartigen Gewinnspielen teilnehmen dürfen. Mitarbeitende der VR Bank im südlichen Franken eG, sowie dort beschäftigte Verbundmitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel: 3. Advent
  • Alle Instagram-Mitglieder, die bis zum 21.12.2025 um 23:59 Uhr der Instagram-Seite der VR Bank im südlichen Franken eG folgen, nehmen automatisch am Gewinnspiel teil. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Follower. Zusätzlich muss der Beitrag zum „Gewinnspiel 3. Advent“ der VR Bank im südlichen Franken eG geliked und die Thermenbegleitung unter den Beitrag markiert werden.

    Die Auslosung findet am 22.12.2025 statt. Der Gewinner wird per Zufallsprinzip ausgelost, per Instagram-Direkt-Message benachrichtigt und auf unserem Instagram-Auftritt namentlich genannt.

    Geht von einem Gewinner innerhalb von drei Tagen keine Direkt-Message bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

    Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist in einer Geschäftsstelle nach Wahl abzuholen.

    Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

    Die Teilnehmer stellen Instagram von jeglicher Haftung, welche aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere deren Publikation und Organisation) resultieren, frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dem Gewinnspiel sind direkt an die VR Bank im südlichen Franken eG zu richten. Der Empfänger, der vom Nutzer bereitgestellten Informationen, ist nicht Instagram, sondern die VR Bank im südlichen Franken eG.

    Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet.

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die VR Bank im südlichen Franken eG, Luitpoldstraße 13, 91781 Weißenburg i. Bay.

    Es werden keine gesonderten Daten erfasst oder gespeichert. Teilnehmer dürfen keine rechtswidrigen Inhalte posten.

    Teilnehmen dürfen alle natürlichen Personen, die rechtlich an derartigen Gewinnspielen teilnehmen dürfen. Mitarbeitende der VR Bank im südlichen Franken eG, sowie dort beschäftigte Verbundmitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel: 4. Advent
  • Alle Instagram-Mitglieder, die bis zum 28.12.2025 um 23:59 Uhr der Instagram-Seite der VR Bank im südlichen Franken eG folgen, nehmen automatisch am Gewinnspiel teil. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Follower. Zusätzlich muss der Beitrag zu „Gewinnspiel zum 4. Advent“ der VR Bank im südlichen Franken eG geliked und der Lieblings-Weihnachtsfilm in die Kommentare geschrieben werden.

    Die Auslosung findet am 29.12.2025 statt. Der Gewinner wird per Zufallsprinzip ausgelost, per Instagram-Direkt-Message benachrichtigt und auf unserem Instagram-Auftritt namentlich genannt.

    Geht von einem Gewinner innerhalb von drei Tagen keine Direkt-Message bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

    Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist bis zum 16.01.2026 bei uns abzuholen.

    Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

    Die Teilnehmer stellen Instagram von jeglicher Haftung, welche aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere deren Publikation und Organisation) resultieren, frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dem Gewinnspiel sind direkt an die VR Bank im südlichen Franken eG zu richten. Der Empfänger, der vom Nutzer bereitgestellten Informationen, ist nicht Instagram, sondern die VR Bank im südlichen Franken eG.

    Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet.

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die VR Bank im südlichen Franken eG, Luitpoldstraße 13, 91781 Weißenburg i. Bay.

    Es werden keine gesonderten Daten erfasst oder gespeichert. Teilnehmer dürfen keine rechtswidrigen Inhalte posten.

    Teilnehmen dürfen alle natürlichen Personen, die rechtlich an derartigen Gewinnspielen teilnehmen dürfen. Mitarbeitende der VR Bank im südlichen Franken eG, sowie dort beschäftigte Verbundmitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel: Heilig Abend
  • Alle Instagram-Mitglieder, die der Instagram-Seite der VR Bank im südlichen Franken eG bis zum 01.01.2026 um 23:59 Uhr folgen, nehmen automatisch am Gewinnspiel teil. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Follower.

    Zusätzlich muss der Beitrag „Gewinnspiel zu Heilig Abend“ der VR Bank im südlichen Franken eG geliked werden. In den Kommentaren ist außerdem zu begründen, warum man selbst den 2-Gramm-Goldbarren gewinnen möchte.

    Die Auslosung findet am 02.01.2026 statt. Der Gewinner wird per Zufallsprinzip ausgelost, per Instagram-Direkt-Message benachrichtigt und auf unserem Instagram-Auftritt namentlich genannt.

    Geht von einem Gewinner innerhalb von drei Tagen keine Direkt-Message bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

    Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist bis zum 28.01.2026 bei uns abzuholen.

    Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

    Die Teilnehmer stellen Instagram von jeglicher Haftung, welche aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere deren Publikation und Organisation) resultieren, frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dem Gewinnspiel sind direkt an die VR Bank im südlichen Franken eG zu richten. Der Empfänger, der vom Nutzer bereitgestellten Informationen, ist nicht Instagram, sondern die VR Bank im südlichen Franken eG.

    Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet.

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die VR Bank im südlichen Franken eG, Luitpoldstraße 13, 91781 Weißenburg i. Bay.

    Es werden keine gesonderten Daten erfasst oder gespeichert. Teilnehmer dürfen keine rechtswidrigen Inhalte posten.

    Teilnehmen dürfen alle natürlichen Personen, die rechtlich an derartigen Gewinnspielen teilnehmen dürfen. Mitarbeitende der VR Bank im südlichen Franken eG, sowie dort beschäftigte Verbundmitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


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